Restaurant
im
Landgut Buschmühle
ist seit
Donnerstag, 14. Mai 2020
wieder geöffnet
... wir freuen uns auf unsere Freunde und Gäste
und wiedererwachendes Leben im Haus ...
Unter höchsten Vorsichtsmaßnahmen begrüßen wir alle gerne zu ein paar Stunden der Gemütlichkeit, der heiteren Gelassenheit.
Es wird zu Anfang sicher nicht ganz leicht sein, alle Vorschriften zu befolgen ... lieber sind wir etwas zu vorsichtig als zu sorglos.
Wir dürfen Gäste nur nach vorhergehender Reservierung bewirten, halten Mindestabstände zwischen den Tischen ein, desinfizieren unser ganzes Haus in jeder Nacht komplett bis in die kleinste Ritze und bis in jeden Winkel mit Ozon und UV-C, müssen Namen, Anschriften und Verweildauer unserer Gäste schriftlich festhalten und die Unterlagen 4 Wochen aufbewahren, Toiletten, Handläufe etc. werden regelmäßig desinfiziert, unsere Mitarbeiter tragen Mundschutz und Handschuhe, Speisekarten werden nur einmal benutzt und danach entsorgt, unsere Gläser- und Geschirrspülmaschinen entsprechen ohnehin den Vorschriften für Krankenhaus-Hygiene, Desinfektionsmittel für Hände stehen bereit und vieles, vieles mehr.
Zur Wirkung unserer OZON-Desinfektion:
ein ganz geringer Teil des Ozons bleibt in Teppichen, Polstern
Textilien, auf Oberflächen usw. erhalten und bewirkt eine Langzeitdesinfektion.
Auf diese Weise werden z.B. auch Schwimmbäder keimfrei gehalten.
Während unserer Öffnungszeiten haben wir an unauffälligen Stellen
mehrere sogenannte Heizkanonen aufgestellt, welche die Luft in allen Räumen
komplett in wenigen Minuten umwälzen und dabei auf weit über 100°C erhitzen.
Dabei werden alle frei schwebendenden Tröpfchen, Aerosole, Keime, Viren
und sonstigen Krankheitserreger mit absoluter Sicherheit vernichtet.
Wir bitten unsere Gäste herzlichst darum, uns dabei behilflich zu sein, damit ein Besuch bei uns trotz allem zu einem unbeschwerten Aufenthalt wird.
LANDESREGIERUNG STELLT KATALOG VOR
Nächste Phase der Lockerungen ab Ende Mai
Konkrete Angaben machte die Staatskanzlei zu Veranstaltungen in den kommenden Wochen und Monaten. Außenveranstaltungen mit maximal 100 Menschen werden ab dem 27. Mai wieder möglich. Vom 10. Juni an werde die Personenbegrenzung auf 250 angehoben.
Etwas später werden Lockerungen für Innenveranstaltungen greifen. Diese sind den Angaben zufolge ab 10. Juni mit bis zu 75 Menschen wieder möglich, ab dem 24. Juni dürfen es dann drinnen bis zu 150 Menschen sein.
Private Feiern will die Landesregierung explizit nicht regeln. "Wir finden es nicht angemessen und möglich, dass die Polizei in private Feiern geht", so die Ministerpräsidentin.
Weiterhin untersagt sind währenddessen Volks- oder Weinfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder auch größere Konzerte.
Bis bald
Susann & Wolfgang Kern
Christian Weber
und alle guten Geister
vom Landgut Buschmühle